Nachtsichtechnologie zur Bejagung von Schwarzwild in NRW

Seit heute (30. Januar 21) dürfen auch die Jäger aus Nordrhein-Westfalen Nachtsichttechnologie und künstliche Lichtquellen zur Bejagung von Schwarzwild einsetzen. Wir beschreiben, was das für die Jäger aus NRW bedeutet.

Am 29. Januar 2021 teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) mit, dass zur Bejagung von Schwarzwild in NRW zukünftig (30. Januar 21) künstliche Lichtquellen und Nachtsichttechnik erlaubt ist. Frau Ministerin Heinen-Esser, sagte: „Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest“.

Und weiter sagte die Ministerin: "Diese kann zu einer Absenkung der Infektionsgefahr mit der Afrikanischen Schweinpest beitragen. Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Durch die Jagd und Hege des Wildbestandes sind Jägerinnen und Jäger wichtige Partnerinnen und Partner, um eine Ausweitung des Ausbruchsgeschehens zu verhindern. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um durch eine intensive Bejagung zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern".

Hinzu kommt für alle Jäger aus NRW, dass die Kosten der Trichinen-Untersuchung weiterhin vom Land übernommen werden. Die Maßnahmen sollen in Summe zu einer nochmaligen Steigerung der Schwarzwildstrecke führen und erfolgten im Vorgriff auf die geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes.

Alle Waffenrechtlichen Beschränkungen bleiben von den Änderungen unberührt. Sprich die künstlichen Lichtquellen dürfen nicht mit der Waffe verbunden sein. Auch dürfen die Vorsatzgeräte lediglich über einen Klemmadapter mit der Tageslichtoptik verbunden werden, eine Befestigung an der Waffe ist weiterhin verboten. Die Verordnung finden Sie hier. Eine weitere Einschränkung, die sich aus der Verordnung ergibt ist, dass Sie auf eine maximale Distanz von 100m aus einer überhöhten Position schießen dürfen!

Um allen Jägern aus Nordrhein-Westfalen, den Einstieg in die Nachtsichttechnologie zu erleichtern bieten wir vom 30 Januar 21 bis zum 28. Februar 21 mit dem CODE: NachtjagdinNRW einen 10% Rabatt auf alle verfügbaren Nachtsicht- und Wärmebildvorsatzgeräte.

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