Im Dschungel der Prüfungsordnungen für Jagdhunde gibt es neben den rassespezifischen Prüfungen auch die ländereigenen Brauchbarkeitsprüfungen, die auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes festgelegt wurden. Der Zweck dieser Prüfungen ist die Feststellung der Brauchbarkeit eines Jagdhundes für den praktischen Jagdbetrieb. Es geht hierbei nicht um zuchtrelevante Feststellungen, sondern rein um gesetzliche Anforderungen.
Universelle Prüfungsordnung für alle Jagdhunderassen
Diese Prüfung ist für alle anerkannten Jagdhunderassen offen. Das bedeutet, dass sowohl ein Pudelpointer als auch ein Cocker Spaniel sich allen Prüfungsfächern stellen können. Da die Regelungen länderspezifisch sind, kann man sich leicht vorstellen, dass es verschiedene Voraussetzungen für die Teilnahme gibt. Bis heute gibt es keine hundertprozentig einheitliche Lösung, obwohl Jagdhunde unabhängig von der Herkunft des Wildes dieses apportieren oder nachsuchen müssen.
Zulassungsvoraussetzungen und Identifikation
Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland. Einige Bundesländer verzichten mittlerweile darauf, nur Hunde aus dokumentierter jagdlicher Leistungszucht zur Prüfung zuzulassen. Es reicht, wenn der Hund einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht und für die Jagd eingesetzt wird. Das bedeutet, dass auch Hunde ohne Ahnentafeln des JGHV, FCI oder anderer Vereine geprüft werden können. Lediglich die Chipnummer zusammen mit dem EU-Heimtierpass dient der Identitätsfeststellung. Ob das positiv oder negativ zu bewerten ist, sei dahingestellt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die häufig gestellten Fragen zur Brauchbarkeitsprüfung.
Die Prüfungsfächer der Brauchbarkeitsprüfung
Die meisten Prüfungsordnungen sind mittlerweile in Module oder Fachgruppen aufgeteilt. Diese umfassen:
- Allgemeiner Gehorsam
- Bringen/Apportieren
- Wasserarbeit
- Schweißarbeit
- Stöberarbeit
- Bauarbeit
Diese Fächer sind Zusammenfassungen der verschiedenen Prüfungsordnungen der Rassehundeverbände. Viele Verbände bieten Kombinationen aus ihren spezifischen Zuchtprüfungen und der Brauchbarkeitsprüfung an. Beispielsweise kann man auf einer Herbstzuchtprüfung den Teil Gehorsam im Anschluss absolvieren und bekommt dann die länderspezifische Brauchbarkeit attestiert. Ein Hund, der bei einer GP (Gebrauchsprüfung) in einem Fach durchfällt, kann dennoch die Feststellung der Brauchbarkeit erreichen, wenn dies vorher entsprechend ausgeschrieben wurde.
Gehorsam als Grundlage
Um die einzelnen Fachgruppen absolvieren zu können, muss zunächst der „Gehorsamsteil“ bestanden werden. Bei Nichtbestehen werden Hund und Führer nicht weiter geprüft. Der Gehorsamsteil ist besonders für Erstlingsführer oft ein Mythos. Der Hund muss hier jedoch nur seine Schußfestigkeit, die Leinenführigkeit, das Verhalten auf dem Stand und je nach Prüfungsordnung noch das Ablegen bestehen. Das sind Anforderungen, die wir von unseren Hunden im Normalfall ohnehin erwarten.
Detaillierte Prüfung der Gehorsamkeit
Bei der Schußfestigkeit wird der Hund bis zu zweimal geschickt und auf Geheiß der Richter wird geschossen. Der Hund sollte sich dabei wieder abrufen und anleinen lassen. Die Leinenführigkeit wird auf einem Waldweg und im Bestand geprüft. Der Hund soll dabei dem Führer folgen und nicht umgekehrt. Die Standruhe simuliert ein Treiben: Die Prüflinge stehen aufgereiht, während die Treiber im Bestand lärmen und schießen. Der Hund muss angeleint oder frei abgelegt neben seinem Führer sitzen oder liegen, ohne ihn zu behindern. Das Ablegen, bei dem der Hund beim Verlassen des Führers den Platz nicht verlassen darf, sorgt oft für graue Haare bei der Ausbildung. In manchen Bundesländern wurde dieses Fach jedoch aus der Prüfungsordnung entfernt.
Bringen, Wasserarbeit und Schweißarbeit
Die Fächer Bringen und Wasserarbeit sind nahezu identisch mit den Prüfungsordnungen des JGHV. Das Fach Schweißarbeit entspricht ebenfalls weitgehend der Prüfungsordnung der Verbandsschweißprüfung, wobei die Anforderungen leicht variieren können.
Stöbern und Bauarbeit
Das Fach Stöbern wird in Waldgebieten durchgeführt, kann aber in einigen Bundesländern auch in anerkannten Schwarzwildgattern absolviert werden. Die Bauarbeit orientiert sich an den Anforderungen der Erdhundeverbände.
Anpassung an individuelle Bedürfnisse
Das Positive an der Brauchbarkeitsprüfung ist, dass man den Hund auf seine eigenen Bedürfnisse und die Gegebenheiten in den verfügbaren Jagdmöglichkeiten abrichten und prüfen lassen kann. Die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder findet man oft auf den Seiten der Landesjagdverbände unter der Rubrik Hundewesen. Die Termine sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Die durchgeführten Prüfungen werden bei den Jagdbehörden archiviert und mit dem Zeugnis kann man sich je nach Länderregelung die sogenannte „Grüne Karte“ ausstellen lassen, die bei Bewegungsjagden in bestimmten Landesforsten als Teilnahmevoraussetzung gefordert wird.
Vorbereitung und Unterstützung
Lesen und studieren Sie die Prüfungsordnungen gründlich, um gut vorbereitet zu sein. Viele Jägerschaften bieten Übungstage im Gruppenrahmen an. Alternativ können Sie sich an professionelle Jagdhundeausbilder wenden. Nicht jeder hat die Zeit oder das Geschick, seinem Hund alle notwendigen Fertigkeiten selbst beizubringen. Fertig ausgebildete Hunde werden gelegentlich auf den Internetseiten der Rassehundeverbände angeboten.
Viel Erfolg bei der Ausbildung und der Prüfung!